AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Janda + Roscher OHG, www.schilderautomat.de Stand: Juni 2006 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis nachfolgender Geschäftsbedingungen. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind immer vorbehalten.
1. Preise
Sämtliche Preise der zu bestellenden Schilder und die Bereitstellungsgebühr verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und werden den Marktgegebenheiten laufend angepasst. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen zu entsprechenden Preisanpassungen. Gesondert angefragte Beratung und Design, z.B. für ein eigenes Beschilderungssystem, sind üblicherweise Netto angeboten. Diese Preise generieren sich allerdings nicht automatisch über den Schilderautomat.
2. Produktänderungen
Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Artikel behalten wir uns ausdrücklich vor! Dies gilt sowohl für Qualitäten, Größen und Design der Schilder als auch für die Benutzerführung des Onlinetools www.schilderautomat.de.
3. Nutzungsrechte am Design Mit den Schildern erhalten Sie automatisch die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte am Design Ihres Schildes, so wie es aus dem „Schilderautomaten“ entstanden ist. Ein losgelöstes Nutzungsrecht des Corporate Designs oder der Piktogramme, z.B. für Broschüren, müssen Sie mit uns gesondert vereinbaren. Unerlaubten Missbrauch müssen wir aus Urheberrechtsgründen verfolgen.4. Korrekturabzüge
Bei Designanpassung der Wegweiser an Ihr Corporate Design erhalten Sie selbstverständlich Korrekturabzüge. Korrekturblätter aus der eigenen Planung können Sie sich in Form der Standortblätter direkt aus dem Schilderautomat drucken. Exakt dieses Design geht dann an die Druckerei.
5. Bestellung und Lieferung
Um für Sie wirtschaftlich und kostengünstig produzieren zu können, haben wir eine Mindestbestellmenge von 10 Schildern pro Einzelbestellung festgeschrieben. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Regensburg oder ab einem unserer Partner- und Lieferantenstandorte. Aufträge unter einem Nettowarenwert von EUR 100,00 werden grundsätzlich nur komplett geliefert (keine Teillieferung). Wird vom Kunden dennoch Teillieferung gewünscht, so behalten wir uns vor, die durch die Teillieferung entstandenen Frachtkosten zu berechnen. Werden über die einmalige Teillieferung hinaus weitere Teillieferungen vom Kunden gewünscht, so werden für diese Teillieferungen die vollen Frachtkostenpauschalen berechnet. Wir versenden die Fracht üblicherweise ohne Express. Auf Wunsch bieten wir dies bei zwingenden Abgabeterminen (z.B. Eröffnungsveranstaltungen) gerne gesondert an. Inkl. Fracht müssen Sie mit Lieferzeiten von zwei bis vier Wochen rechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum der Janda + Roscher OHG. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Janda + Roscher OHG ab und zwar auch in soweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware von der Janda + Roscher OHG solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an die Janda + Roscher OHG ab. Im anderen Fall steht der Janda + Roscher OHG ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung auch weiterhin ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7. Zahlung
Die Freischaltung des Pflegebereiches erfolgt sofort. Sie erhalten eine Rechnung mit 7-tägigem Zahlungsziel. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb des genannten Ziels, wird der Zugang wieder deaktiviert.
8. Transportschäden
Sämtliche Lieferungen reisen auf die Gefahr des Kunden/Bestellers. Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden. Der Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels erbringen Sie uns bitte sofort. Es gilt für verdeckte Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind. Diese sind: bei der Post innerhalb von 24 Stunden; bei der Bahn innerhalb von 7 Tagen; beim Spediteur innerhalb von 6 Tagen; bei Luftfahrtgesellschaften innerhalb von 7 Tagen.
9. Falschbestellungen und Stornierungen
Fertige Standardschilder: Bei Falschbestellungen der fertigen Standardschilder erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch EUR 10,00. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Dynamische Wegweiser: Von Ihnen selbst über den Schilderautomat generierte Wegweiser, die Sie zum Druck freigegeben haben (Bestellung), berechnen wir im Falle einer Stornierung je nach Auftragsstand. Dies kann bis zur Summe der kompletten Schilderkosten gehen. Eine Rücknahme dieser gedruckten Schilder (dynamische Wegweiser) ist komplett ausgeschlossen.
10. Qualität
Wir garantieren auf unsere digital bedruckten Wegweiser 3 Jahre Garantie gegen Ausbleichen und sonstige Veränderungen des bedruckten Bildes, soweit es nicht auf übermäßige äußere Beanspruchung zurück zuführen ist. Geringe Veränderungen über die Jahre sind zu tolerieren. Geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bei Neulieferungen sind gestattet.
11. Reklamationen
Wir sind stets bemüht, Ihnen nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben (mangelhafte Ware oder Falschlieferung), so senden Sie die betroffene Ware (inklusive Rechnungs- und Lieferscheinkopie unser Lieferung sowie detaillierte Fehlerbeschreibung) frei Haus an uns. Ohne genaue und detaillierte Fehlerbeschreibung ist eine Bearbeitung nicht möglich. Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Produkte werden die angefallenen Prüfkosten an den Einsender weiterberechnet. Der Kunde ist verpflichtet die unberechtigt reklamierten Produkte zurückzunehmen! Die Rücksendung hat komplett in Originalverpackung frei Haus an uns zu erfolgen! Unvollständige Rücksendungen können nicht bearbeitet werden und werden umgehend an den Kunden zurückgesandt. Berechtigte Reklamationen werden an den Lieferanten zur Korrektur eingesandt. Nach Korrektur erhält der Kunde das Produkt kostenfrei zugesandt. Bitte beachten Sie, dass bei Mängeln im Lieferumfang (fehlerhaftes oder fehlendes Produkt oder Lieferung eines nicht bestellten Produktes), uns dieser Mangel innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang angezeigt werden muss. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden und gehen zu Lasten des Bestellers.
12. Haftung
Die Haftung für Folgekosten jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, wird ausgeschlossen. Bei Haftung der Janda + Roscher OHG (www.schilderautomat.de) bezieht sich diese ausschließlich auf den Warenwert, der von uns angebotenen Produkte.
13. Gerichtsstand
Für Verträge mit Kaufleuten und juristischen Personen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Regensburg vereinbart; wir sind jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Käufers zu klagen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
Janda + Roscher OHG, www.schilderautomat.de

